24/05/2024 - Infineon Technologies AG: Grundsatzerklärung zu Menschenrechten

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Infineon Grundsatzerklärung zu Menschenrechten

Mai 2024

www.infineon.com

Geltungsbereich und Absicht

Nachhaltiges und rechtskonformes Handeln ist ein wesentlicher Bestandteil des Leitbildes von Infineon und fest in unserer Unternehmensstrategie verankert. Die Achtung der Menschenrechte sowie die Förderung fairer Arbeitsbedin- gungen sind uns ein wichtiges Anliegen und bilden die Grundlage unserer Unternehmenskultur.

Die Absicht dieser Grundsatzerklärung zu Menschenrechten ist es, die Menschenrechtsstrategie von Infineon zusam- menzufassen, die Umsetzung unserer menschenrechts- und umweltbezogenen Sorgfaltspflichten zu erklären, die Achtung der Menschenrechte in den Geschäftsaktivitäten von Infineon und bei seinen weltweiten Geschäftspartnern zu beschreiben und die Erwartungen an unsere Beschäftigten und Geschäftspartner darzulegen.

Diese Grundsatzerklärung zu Menschenrechten unterstützt unser gesamtes Corporate Social Responsibility ​ (CSR)-Rahmenwerk für die Schwerpunktbereiche Menschenrechte und Umwelt und gilt für die Infineon Technologies AG und alle verbundenen Unternehmen, die im Folgenden zusammengefasst als "Infineon" bezeichnet werden.

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Inhalt

1. Unsere Selbstverpflichtung und Erwartungen

4

2. Unser Rahmenwerk für Menschenrechte

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3. Unsere Handlungsfelder

6

4. Unser Umsetzungskonzept

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5. Schlussbestimmungen und Kontaktinformationen

13

3

1. Unsere Selbstverpflichtung und Erwartungen

Infineon achtet die Menschenrechte und die Würde des Einzelnen im eigenen Geschäftsbereich, in der Lieferkette und in den Gemeinden, in denen wir tätig sind. Wir richten unser unternehmerisches Handeln an international anerkannten Prinzipien und Standards aus. Dazu zählen insbesondere:

  • Die Internationale Menschenrechtscharta, einschließlich der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte, der Inter- nationale Pakt über bürgerliche und politische Rechte und der Internationale Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte
  • Die Erklärung der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) über grundlegende Prinzipien und Rechte bei der Arbeit
  • Die Leitprinzipien der Vereinten Nationen (UN) zu Wirtschaft und Menschenrechten (UNGPs)
  • Die zehn Prinzipien des UN Global Compact
  • Die Ziele der UN für nachhaltige Entwicklung (SDGs)
  • Der Verhaltenskodex der Responsible Business Alliance (RBA)
  • Die Leitsätze für multinationale Unternehmen der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwick- lung (OECD)
  • Der OECD-Leitfaden für die Erfüllung der Sorgfaltspflicht für verantwortungsvolles unternehmerisches Handeln

Wenn nationales Recht und internationale Standards voneinander abweichen, folgen wir im Einklang mit dem UNGP-Rahmenwerk dem jeweils höheren Standard. Wir halten die nationalen Gesetze ein und versuchen gleichzeitig, international anerkannte Standards zu achten.

Wir sind bestrebt, menschenrechts- und umweltbezogene Risiken und Verletzungen zu verhindern, zu minimieren und gegebenenfalls zu beheben sowie die positiven Auswirkungen auf die von unserer Unternehmenstätigkeit betroffenen Menschen zu steigern. Von unseren Geschäftspartnern erwarten wir, dass sie sich ebenfalls zur Achtung der Menschen- rechte verpflichten, angemessenen Sorgfaltspflichten nachkommen und diese Erwartungen an ihre eigenen Geschäfts- partner weitergeben.

Unsere Grundsatzerklärung zu Menschenrechten ergänzt unsere Business Conduct Guidelines, unsere Corporate Social Responsibility (CSR)-Politik und unsere Beschaffungsgrundsätze (Supplier Code of Conduct). Unsere Beschäftigten und Geschäftspartner sind angehalten, unsere Grundsatzerklärung zu Menschenrechten in Verbindung mit den entsprech- enden Richt- und Leitlinien von Infineon bei ihren täglichen Geschäftsaktivitäten zu berücksichtigen.

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2. Unser Rahmenwerk für Menschenrechte

Infineon hat einen Rahmen zur Achtung der Menschenrechte in Übereinstimmung mit internationalen Standards geschaffen, um die Einhaltung geltender Gesetze (z. B. das deutsche Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz) und Vorschriften sicherzustellen, Sorgfaltspflichten im eigenen Geschäftsbereich und in der Lieferkette umzusetzen und bei Bedarf kontinuierliche Verbesserungen zu ermöglichen.

Das Rahmenwerk besteht aus den unten dargestellten Elementen:

Dokumentation und

Selbstverpflichtung und

Berichterstattung

Orientierung

Berichterstattung über

Verpflichtung zur Einhal-

Risiken, Verletzungen

tung interner und externer

und Einhaltung von

Grundsätze im Rahmen

Sorgfaltspflichten

der Grundsatzerklärung

zu Menschenrechten

6

1

Überprüfung und

Infineonʼs

Identifizierung und

Verbesserung

Bewertung

Überprüfung der Wirk-

5

Rahmenwerk für

2

Identifizierung, Analyse

samkeit und Effizienz des

und Priorisierung von

Risikomanagement und

Menschenrechte

Risiken im eigenen

der damit verbundenen

Geschäftsbereich und

Prozesse und Maßnahmen

in der Lieferkette

4

3

Minderung und

Abhilfe

Ermöglichung der Meldung von Risiken und Verletzungen durch Beschwerdemecha- nismen und Ergreifen von Abhilfemaßnahmen zur Be- endigung von Verletzungen

Integration und

Vorbeugung

Ergreifen von Maßnahmen, um Risiken und Verletzungen vorzubeugen, zu verhindern bzw. deren Ausmaß zu mini- mieren, z. B. durch Schulung relevanter Stakeholder

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3. Unsere Handlungsfelder

In diesem Abschnitt werden unsere Handlungsfelder im Bereich der Achtung der Menschenrechte und des Umwelt- schutzes näher beschrieben.

3.1 Prävention von Kinderarbeit

Wir dulden keine Form von Kinderarbeit. Kinderarbeit ist streng verboten.

Das Mindestalter für eine Beschäftigung beträgt 15 Jahre oder entspricht dem Mindestalter für eine Beschäftigung in dem jeweiligen Land oder dem Alter für das Ende der Schulpflicht in dem jeweiligen Land, je nachdem, welches Alter höher ist. Ausnahmen gelten für bestimmte Länder, die der ILO-Konvention Nr. 138 unterliegen (reduziertes Mindestal- ter von 14 Jahren), und für von der jeweiligen Regierung genehmigte Berufsausbildungs- und Ausbildungsprogramme, die mit Artikel 6 der ILO-Konvention Nr. 138, und für leichte Arbeiten, mit Artikel 7 der ILO-Konvention Nr. 138 im Ein- klang stehen. Beschäftigte unter 18 Jahren dürfen keine Nachtschichten oder Überstunden leisten. Wir gewährleisten einen ordnungsgemäßen Umgang mit studentischen Beschäftigten und den Schutz der Rechte von Studierenden in Übereinstimmung mit den geltenden Gesetzen und Vorschriften. Zudem bieten wir allen studentischen Beschäftigten Unterstützung und Schulungen an.

3.2 Prävention von unfreiwilliger Arbeit und Menschenhandel

Wir dulden keine Form von Sklavenarbeit, Zwangsarbeit, Schuldsklaverei (einschließlich Schuldknechtschaft), Vertrags- knechtschaft oder Gefängnisarbeit. Dies schließt Beförderung, Unterbringung, Anwerbung, Verbringung und Aufnahme von Personen mittels Drohungen, Gewalt, Nötigung, Entführung, Betrug oder Zahlungen an Personen ein, die Kontrolle über eine andere Person zum Zwecke der Ausbeutung ausüben. Jede Arbeitstätigkeit muss freiwillig erfolgen, und es muss den Beschäftigten freistehen, die Arbeit zu verlassen oder ihr Arbeitsverhältnis mit einer angemessenen Kündi- gungsfrist zu beenden. Von den Beschäftigten darf nicht verlangt werden, dass sie einen von der Regierung ausgestell- ten Ausweis, Reisepass oder eine Arbeitserlaubnis als Bedingung für die Beschäftigung abgeben müssen.

Wir dulden keine unangemessene Einschränkung der Bewegungsfreiheit von Beschäftigten oder der Ausübung ihrer Grundfreiheitsrechte.

Wir sorgen dafür, dass von den Beschäftigten keine unangemessenen Gebühren im Zusammenhang mit der Aufnahme einer Beschäftigung verlangt werden. Dies gilt unter anderem für Gebühren und Ausgaben im Zusammenhang mit der Anwerbung, Bearbeitung, Vermittlung und Beförderung sowohl von direkt angestellten Mitarbeiter*innen als auch von Leiharbeiter*innen. Wir dulden keine Form von irreführenden oder betrügerischen Praktiken bei der Anwerbung von Beschäftigten.

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Solche Praktiken umfassen das Versäumnis, den Beschäftigten grundlegende Informationen in einem angemessenen Format und einer angemessenen Sprache offenzulegen, oder bei der Anwerbung von Beschäftigten wesentliche Falsch- darstellungen zu den wichtigsten Arbeitsbedingungen zu machen. Dazu gehören Falschdarstellungen in Bezug auf Löhne und Zusatzleistungen, Beschäftigungsort, Lebensbedingungen, Unterbringung und damit verbundene Kosten, alle wesentlichen dem Beschäftigten in Rechnung gestellten Kosten und gegebenenfalls die Gefährlichkeit der Arbeit.

Mit dem Infineon Slavery and Human Trafficking Statement unterstreichen wir unsere strikte Ablehnung jeglicher Form von Menschenhandel und Sklaverei, die im Rahmen des "California Transparency in Supply Chains Act" von 2010 und des "United Kingdom Modern Slavery Act" von 2015 veröffentlicht wurde.

3.3 Koalitionsfreiheit und Tarifverhandlungen

Wir respektieren das Recht der Beschäftigten, sich frei zu versammeln, Arbeitnehmerorganisationen ihrer Wahl zu grün- den und ihnen beizutreten, sich von ihnen vertreten zu lassen und Tarifverhandlungen zu führen, soweit dies nach den vor Ort geltenden Gesetzen und Vorschriften zulässig ist und mit diesen in Übereinstimmung steht.

Wir diskriminieren Beschäftigte nicht aufgrund einer Gewerkschaftszugehörigkeit. Insbesondere machen wir eine Anstellung nicht von der Bedingung abhängig, dass Beschäftigte ihre Gewerkschaftszugehörigkeit aufgeben oder sich bereit erklären, keiner Gewerkschaft beizutreten. Wir veranlassen zudem keine Entlassung oder sonstige Benachteili- gung von Beschäftigten aufgrund einer Gewerkschaftszugehörigkeit oder Teilnahme an gewerkschaftlichen Aktivitäten außerhalb der Arbeitszeit bzw. während der Arbeitszeit, wenn diese Aktivitäten genehmigt wurden oder durch die vor Ort geltenden Gesetze oder Vorschriften vorgeschrieben sind. Unsere Beschäftigten können ihr Recht auf gewerkschaft- liche Organisierung in einem Arbeitsumfeld ausüben, das frei von Gewalt, Druck, Angst und Drohungen ist. Soweit das Recht auf Koalitionsfreiheit und Tarifverhandlungen durch geltende Gesetze und Vorschriften eingeschränkt ist, haben die Beschäftigten die Möglichkeit, alternative gesetzliche Formen der Arbeitnehmervertretung zu wählen und sich diesen anzuschließen.

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3.4 Diversität und Gleichbehandlung

Als internationales Unternehmen beruht unser Erfolg auch auf der Vielfalt unserer Beschäftigten. Unser globales Diver- sitymanagement bildet den Rahmen für eine Unternehmenskultur, die die Persönlichkeit aller Beschäftigten schätzt und Chancengleichheit fördert, unabhängig von Alter, Behinderung, ethnisch-kultureller Herkunft, Geschlecht, Religion oder Weltanschauung, sexueller Identität und sexueller Orientierung.

Wir verpflichten uns zu einer Null-Toleranz-Politik in Bezug auf Diskriminierung und Belästigung. Unsere Beschäftigten und externen Geschäftspartner dürfen bei Einstellung und Beschäftigungspraktiken wie Bewerbungen, Beförderungen, Belohnungen, Zugang zu Schulungen, Arbeitsaufträgen, Löhnen und Gehältern, Zusatzleistungen, Disziplinarmaß- nahmen und Kündigungen nicht aufgrund ihrer ethnisch-kulturellen Herkunft, Hautfarbe, nationalen oder sozialen Herkunft, aufgrund ihres Geschlechts, ihrer Religion oder Weltanschauung, ihres Alters, aufgrund einer Behinderung, gewerkschaftlichen oder politischen Zugehörigkeit, ihres Gesundheitszustands, ihrer sexuellen Orientierung, sexuellen Identität oder ihres Ehe- oder Familienstands diskriminiert, belästigt oder beleidigt werden.

Unsere Beschäftigten bzw. potenzielle Beschäftigten werden keinen medizinischen Tests unterzogen, die zu diskrimi- nierenden Zwecken verwendet werden könnten. Gesundheitstests, Schwangerschafts- oder Jungfräulichkeitstests oder Empfängnisverhütungsmaßnahmen werden nicht als Beschäftigungsbedingung eingesetzt.

3.5 Menschenwürdige Behandlung

Wir dulden keine Form von unmenschlicher Behandlung und verbieten alle Formen von Gewalt und Belästigung, einschließlich sexueller Belästigung, sexuellem Missbrauch, körperlicher Bestrafung, psychischem oder physischem Zwang, Mobbing, öffentlicher Demütigung oder verbaler Beschimpfung sowie die Einschränkung der körperlichen Un- versehrtheit oder die Isolierung von Familien.

3.6 Arbeitszeiten

Wir halten uns an die gesetzlichen Arbeits- und Ruhetagsregelungen des jeweiligen Landes. Darüber hinaus ist die Leis- tung aller Überstunden freiwillig und wird gemäß der lokalen und nationalen Gesetze und Vorschriften vergütet. Eine reguläre Arbeitswoche ist auf 60 Stunden einschließlich Überstunden beschränkt, und die Beschäftigten von Infineon haben alle sieben Tage mindestens einen freien Tag, außer in Notfällen und Ausnahmesituationen.

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3.7 Löhne, Gehälter und Leistungen

Wir zahlen allen Beschäftigten mindestens den - nach den vor Ort geltenden Gesetzen und Vorschriften - vorgeschrie- benen Mindestlohn und gewähren alle gesetzlich vorgeschriebenen Leistungen. Zusätzlich zur Vergütung der regulären Arbeitszeit erhalten die Beschäftigten einen Zuschlag für Überstunden gemäß den vor Ort geltenden Gesetzen und Vorschriften. Wir setzen Lohnabzüge nicht als Disziplinarmaßnahme ein. Wir gewähren Urlaub, Beurlaubungen und freie Tage im Einklang mit den vor Ort geltenden Gesetzen und Vorschriften. Wir bezahlen unsere Beschäftigten pünkt- lich und machen ihnen deutlich, auf welcher Grundlage sie bezahlt werden. Wir sind bestrebt, unseren Beschäftigten eine wettbewerbsfähige, leistungsbezogene Vergütung zu bieten, die für ihre jeweiligen lokalen Wirtschaftsräume angemessen ist.

3.8 Arbeitssicherheit, Gesundheits- und Umweltschutz

Infineon's globales Managementsystem für Umweltschutz, Energie, Arbeitssicherheit und Gesundheit (IMPRES - Integrated Management Program for Environment, Energy, Safety, and Health) ist nach ISO 45001, 14001 und - an wesentlichen Standorten - nach ISO 50001 zertifiziert und beschreibt unsere Prioritäten in den jeweiligen Bereichen. IMPRES berücksichtigt unter anderem die Anforderungen der Minamata, Basel und Stockholm Konventionen.

Wir verpflichten uns, allen unseren Beschäftigten sichere Arbeitsbedingungen und eine gesunde Arbeitsumgebung zu bieten.

3.9 Lokales Gemeinwesen

Die Gemeinden, in denen wir tätig sind, profitieren von uns auf vielfältige Weise: durch die Schaffung von Arbeitsplät- zen, durch unsere innovativen Produkte und Lösungen sowie durch unser gesellschaftliches und soziales Engagement im Rahmen unserer Corporate-Citizenship-Aktivitäten. Wir kennen die besonderen Bedürfnisse der verschiedenen Län- der und Menschen und wollen unser gesellschaftliches und soziales Engagement an die Bedürfnisse vor Ort anpassen, um ein dauerhaftes, integratives und nachhaltiges Wirtschaftswachstum, produktive Vollbeschäftigung und menschen- würdige Arbeit für alle zu fördern. Infineon hat eine interne Richtlinie für Corporate Citizenship und Sponsoring erstellt, um sicherzustellen, dass unsere Spenden einen bedeutsamen Beitrag für die von uns unterstützten Gemeinden leisten.

3.10 Verantwortung in der Lieferkette

Zulieferer und ihre Beschäftigten sowie Vertreter*innen sind verpflichtet, die Beschaffungsgrundsätze (Supplier Code of Conduct) von Infineon einzuhalten, wenn sie Geschäfte mit oder im Namen des Unternehmens tätigen. Zulieferer müssen von ihren Zulieferern wiederum verlangen, die Beschaffungsgrundsätze von Infineon oder einen gleichwertigen Kodex zu beachten und die darin enthaltenen Grundsätze und Anforderungen in ihren Betrieben und in ihren Liefer- ketten umzusetzen.

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3.11 Verantwortungsvolle Beschaffung von Mineralien

Die Vermeidung von Konfliktmineralien in der Lieferkette trägt dazu bei, Menschenrechtsverletzungen vorzubeugen. Als Mitglied der Responsible Minerals Initiative (RMI) halten wir an unserer freiwilligen Verpflichtung zu einer konflikt- mineralienfreien Lieferkette fest. Zu diesem Zweck haben wir eine konzernweit einheitliche Vorgehensweise eingeführt, der auf dem OECD-Leitfaden für die Erfüllung der Sorgfaltspflicht zur Förderung verantwortungsvoller Lieferketten für Mineralien aus Konflikt- und Hochrisikogebieten basiert. Unsere Ziele und Erwartungen sind in der Infineon Conflict Minerals Richtlinie und in unseren Beschaffungsgrundsätzen (Supplier Code of Conduct) dargelegt. Wir erweitern den Geltungsbereich unserer Selbstverpflichtung, wo dies angemessen erscheint, z. B. in Bezug auf Mineralien wie Kobalt und Glimmer1.

3.12 Landentzug

Wir dulden keine rechtswidrigen Vertreibungen und verbieten bei dem Erwerb, der Erschließung oder der sonstigen Nutzung von Land, Wäldern und Gewässern die rechtswidrige Inanspruchnahme von Land, Wäldern und Gewässern, die die Lebensgrundlage von Menschen bilden.

3.13 Inanspruchnahme von Sicherheitsdiensten

Wir dulden keinen Einsatz privater oder öffentlicher Sicherheitskräfte, der zu Folter, unmenschlicher oder erniedri- gender Behandlung oder Körperverletzung führt oder die Vereinigungsfreiheit einschränkt. Alle unsere Sicherheits- praktiken sind geschlechtergerecht und berührungslos. Wir dulden keine unangemessenen Einschränkungen der Bewegungsfreiheit am Arbeitsplatz oder beim Betreten oder Verlassen der vom Unternehmen zur Verfügung gestellten Einrichtungen.

1 Eine Gruppe von Mineralien, die als Schichtsilikate bekannt sind und die häufig als Isolierung in Leistungsdioden, Halbleitern und Gleichrichtern sowie in anderen Anwendungen eingesetzt werden

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Haftungsausschluss

Infineon Technologies AG veröffentlichte diesen Inhalt am 24 Mai 2024 und ist allein verantwortlich für die darin enthaltenen Informationen. Unverändert und nicht überarbeitet weiter verbreitet Public am 24 Mai 2024 13:23:22 UTC.

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