Versicherungsscheine bzw. Policen sind Urkunden, die als Empfangsbestätigungen oder Ausweise gelten. Lebensversicherungspolicen sind Policen, die die Zahlungsbedingungen für einen bestimmten Betrag durch ein Versicherungsinstitut im Falle des Todes oder der Behinderung einer Person festlegen. Die Versicherungsgesellschaft verpflichtet sich nach Zahlung einer Prämie, das eingezahlte Kapital im Falle des Eintritts eines bestimmten Zeitpunkts auszuzahlen bzw. es im Todesfall dem im Vertrag festgelegten Begünstigten zukommen zu lassen.