11/06/2024 - SAF-Holland SE: Bekanntmachung zur Dividende und Gewinnverwendung

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SAF-HOLLAND SE

Bessenbach

ISIN: DE000SAFH001

WKN: SAFH00

Bekanntmachung zu Dividende und Gewinnverwendung

Die ordentliche Hauptversammlung der SAF-HOLLAND SE hat am 11. Juni 2024 gemäß dem Beschlussvorschlag von Vorstand und Aufsichtsrat beschlossen, vom Bilanzgewinn der Gesellschaft aus dem abgelaufenen Geschäftsjahr 2023 in Höhe von EUR 69.041.306,01 einen Teilbetrag in Höhe von EUR 38.585.156,70 zur Ausschüttung einer Dividende in Höhe von EUR 0,85 je für das abgelaufene Geschäftsjahr 2023 dividendenberechtigter Stückaktie zu verwenden und den verbleibenden Betrag in Höhe von EUR 30.456.149,31 auf neue Rechnung vorzutragen. Gemäß § 58 Abs. 4 Satz 2 Aktiengesetz ist der Anspruch auf die Dividende am dritten auf den Hauptversammlungsbeschluss folgenden Geschäftstag, das heißt am 14. Juni 2024, fällig.

Die Dividende wird grundsätzlich unter Abzug von 25 % Kapitalertragsteuer sowie 5,5 % Solidaritätszuschlag auf die Kapitalertragsteuer (also insgesamt 26,375 %) und gegebenenfalls Kirchensteuer auf die Kapitalertragsteuer über die Clearstream Banking AG, Frankfurt am Main, durch die depotführenden Kreditinstitute ausgezahlt. Zentrale Zahlstelle ist die Deutsche Bank AG, Frankfurt am Main.

Der Abzug der Kapitalertragsteuer und des Solidaritätszuschlags entfällt bei unbeschränkt steuerpflichtigen Aktionären, die ihrem depotführenden Kreditinstitut eine "Nichtveranlagungsbescheinigung" des für sie zuständigen Finanzamtes eingereicht haben. Das Gleiche gilt ganz oder teilweise für Aktionäre, die ihrem depotführenden Kreditinstitut einen "Freistellungsauftrag" eingereicht haben, soweit das in diesem Auftrag angeführte Freistellungsvolumen nicht durch andere Erträge aus Kapitalvermögen bereits aufgebraucht ist.

Bei beschränkt steuerpflichtigen Aktionären kann sich die einbehaltene Kapitalertragsteuer einschließlich des Solidaritätszuschlags nach Maßgabe bestehender Doppelbesteuerungsabkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem betreffenden Staat ermäßigen. Eine etwaige Erstattung erfolgt durch das Bundeszentralamt für Steuern auf Antrag.

Bessenbach, im Juni 2024

SAF-HOLLAND SE

Der Vorstand

Haftungsausschluss

SAF-Holland SE veröffentlichte diesen Inhalt am 11 Juni 2024 und ist allein verantwortlich für die darin enthaltenen Informationen. Unverändert und nicht überarbeitet weiter verbreitet Public am 11 Juni 2024 11:29:27 UTC.

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