04/09/2024 - Commerzbank AG:  Offenlegungsbericht zum 30. Juni 2024 gemäß CRR (Pillar 3 Offenlegung 30.6.2024 DE)

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2024Offenlegungsbericht zum 30. Juni

gemäß Capital Requirements Regulation (CRR)

Die Bank an Ihrer Seite

Inhalt

  1. Einführung
  2. Eigenmittel, Eigenmittelanforderungen und RWA
  1. Schlüsselparameter
  1. Eigenmittelstruktur
  1. Verbindung zwischen bilanziellen und regulatorischen Positionen
  1. Eigenmittelanforderungen und RWA
  1. Leverage Ratio
  1. A. Kreditrisiken
  1. Kreditrisikominderung
  2. Kreditrisiko und Kreditrisikominderung im KSA
  1. Kreditrisiko und Kreditrisikominderung im IRBA
  1. Risikovorsorge für Adressenausfallrisiken

44 B. Gegenparteiausfallrisiken

47 Informationen zum aufsichtsrechtlichen Risikogewichtungsansatz

  1. C. Verbriefungen
  1. D. Marktrisiken

57 Quantitative Angaben zu Marktrisiken

  1. E. Liquiditätsrisiken
  1. Anhang
  1. Informationen zu ESG-Risiken gemäß Artikel 449a CRR
  2. Abkürzungsverzeichnis

Aufgrund von Rundungen können sich im nachfolgenden Bericht bei Summenbildungen und

bei der Berechnung von Prozentangaben geringfügige Abweichungen ergeben.

Einführung

Eigenmittel

Leverage Ratio

Spezifisches Risikomanagement

Anhang

3

Einführung

Ziel des Offenlegungsberichts

Mit diesem Bericht setzt die Commerzbank Aktiengesellschaft als übergeordnetes Institut der aufsichtsrechtlichen Institutsgruppe die Offenlegungsanforderungen gemäß Artikel 431 - 455 der Verord- nung (EU) 2019/876 (CRR II) des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Mai 2019 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 (CRR I) - zum Stichtag 30. Juni 2024 um. Ergänzt wird die Verordnung durch die technischen Durchführungsstandards der EBA EBA/ITS/2020/04 vom 24. Juni 2020, in denen die in den Be- richt integrierten Tabellen präzisiert werden. Die vorgegebenen Ta- bellennamen sind mit dem Präfix EU gekennzeichnet.

Gemäß Artikel 45i der Richtlinie 2014/59/EU zur Festlegung ei- nes Rahmens für die Sanierung und Abwicklung von Kreditinstitu- ten und Wertpapierfirmen (BRRD) bzw. §51 des Gesetzes zur Sa- nierung und Abwicklung von Instituten und Finanzgruppen (SAG) müssen Institute auch Informationen zu Eigenmitteln und berück- sichtigungsfähigen Verbindlichkeiten (MREL) veröffentlichen. Die Offenlegungsanforderungen folgen hier den technischen Durchfüh- rungsstandards gemäß Durchführungsverordnung (EU) 2021/763 vom 23.4.2021, zuletzt geändert durch Durchführungsverordnung (EU) 2024/1618 vom 6.6.2024.

Anwendungsbereich

Der vorliegende Offenlegungsbericht basiert grundsätzlich 1 auf dem aufsichtsrechtlichen Konsolidierungskreis. Dieser umfasst nur die Gruppenunternehmen, die Bank- und andere Finanzgeschäfte tätigen. Er setzt sich aus einem Institut im Inland (übergeordnetes Unternehmen) und dessen nachgeordneten Unternehmen (grup- penangehörige Unternehmen) zusammen. Durch die aufsichts- rechtliche Konsolidierung soll eine Mehrfachnutzung von faktisch nur einmal vorhandenen Eigenmitteln durch Tochterunternehmen der Finanzbranche verhindert werden. Im Gegensatz dazu setzt sich der IFRS-Konsolidierungskreis aus allen beherrschten Unter- nehmen zusammen.

Die Commerzbank ist gemäß Artikel 4 Absatz 1 Nr. 146 CRR ein großes Institut und setzt damit die Anforderungen zur Häufigkeit gemäß Artikel 433a CRR um.

Eine ausführliche Darstellung des Commerzbank-Konzerns ist dem Geschäftsbericht 2023 zu entnehmen.

1 siehe Kapitel "Mindestanforderung an Eigenmittel und berücksichtigungsfähige Verbindlichkeiten (MREL)" zur Erfüllung der MREL-Anforderungen auf Ebene der "Commerzbank-Abwicklungsgruppe"

4 Commerzbank-Offenlegungsbericht zum 30. Juni 2024

Eigenmittel, Eigenmittelanforderungen und RWA

Schlüsselparameter

Um den Marktteilnehmern den Zugang zu den wichtigsten Eigen- mittel- und Liquiditätskennziffern der Institute zu erleichtern, wurde ab Juni 2021 die Tabelle KM1 mit wesentlichen Schlüsselpa- rametern eingeführt.

Dabei zeigt die Tabelle die in Artikel 447 (a) bis (g) und Artikel 438 (b) CRR geforderten Informationen. Im Einzelnen handelt es sich um die verfügbaren Eigenmittel, risikogewichtete Positionsbe- träge, Kapitalquoten, kombinierte Kapitalpuffer, Verschuldungs- kennziffern und Liquiditätskennziffern sowie einige zusätzliche Ei- genmittelanforderungen, um einen Gesamtüberblick über die Commerzbank zu erhalten.

Das harte Kernkapital betrug zum Berichtsstichtag 25,5 Mrd. Euro, gegenüber 25,8 Mrd. Euro zum 31. März 2024. Die Reduzie- rung des harten Kernkapitals resultierte durch höhere regulatori- sche Kapitalabzüge, die im Wesentlichen aus der Erstkonsolidie- rung der Aquila Capital Investmentgesellschaft mbH entstanden sind.

Die harte Kernkapitalquote (ohne Anrechnung des Konzerner- gebnisses) betrug zum Berichtsstichtag 14,8 % gegenüber 14,9 % zum 31. März 2024. Die Kernkapitalquote betrug zum Berichts- stichtag 16,6 % gegenüber 16,7 % zum Vorquartal.

Die Gesamtkapitalquote betrug zum Berichtsstichtag 19,8 % und erhöhte sich um 0,3 Prozentpunkte im Vergleich zum vorheri- gen Quartal. Die Eigenmittel erhöhten sich im Vergleich zum

31. März 2024 um 0,4 Mrd. Euro und lagen zum 30. Juni 2024 bei 34,2 Mrd. Euro.

Die zusätzliche Eigenmittelanforderung für andere Risiken als das Risiko einer übermäßigen Verschuldung (P2R) blieb im Ver- gleich zum 31. März 2024 unverändert bei 2,25 % des Gesamtkapi- tals, von der mindestens 1,27 % mit hartem Kernkapital abzude- cken sind.

Die Leverage Ratio setzt das Kernkapital (Tier-1-Kapital) ins Ver- hältnis zum Leverage Ratio Exposure, das aus den nicht risikoge- wichteten Aktiva und den außerbilanziellen Positionen besteht. Bei der Anrechnung von Derivaten, Wertpapierfinanzierungsgeschäf- ten und außerbilanziellen Positionen werden aufsichtsrechtliche Ansätze angewendet. Als eine nicht risikosensitive Kennzahl stellt

die Leverage Ratio eine ergänzende Kennziffer zu der risikobasier- ten Kapitalunterlegung dar.

Die Leverage Ratio belief sich zum 30. Juni 2024 auf 4,5 %. Der Rückgang ist auf das gestiegene Leverage Ratio Exposure zurück- zuführen, das vor allem durch einen Anstieg des Bilanzvolumens aus Securities Financing Transactions (SFT) sowie einen Anstieg der Derivate verursacht wurde.

Die Commerzbank hat mit 141,9 % (Durchschnitt der jeweils letzten zwölf Monatsendwerte) die geforderte Mindestquote bei der Liquiditätskennzahl "Liquidity Coverage Ratio" (LCR) in Höhe von 100 % deutlich überschritten. Damit war die Liquiditätssituation der Commerzbank zum Quartalsende aufgrund ihrer konservativen und vorausschauenden Refinanzierungsstrategie komfortabel.

Die Strukturelle Liquiditätsquote (NSFR) vom 30. Juni 2024 un- terstreicht die solide Finanzierungslage der Commerzbank-Gruppe. Es spiegelt das kundenorientierte Geschäftsmodell mit einem ho- hen Beitrag zur verfügbaren stabilen Refinanzierung (ASF) aus Kundeneinlagen wider. Der Hauptanteil der erforderlichen stabilen Refinanzierung (RSF) resultiert aus dem Kreditgeschäft, der Haupt- anteil des ASF aus Kundeneinlagen.

Die NSFR ist im zweiten Quartal 2024 mit 130,3 % gegenüber 131,5 % Ende des ersten Quartals gesunken. Ursächlich hierfür ist der Rückgang des Wholesale Fundings, dem Erhöhungen des Retail-Geschäfts (ASF) sowie Loans und Off-Balance-Geschäfte (RSF) gegenüber stehen.

Details zu den Eigenmittelinstrumenten der Commerzbank- Gruppe gemäß Artikel 437 b) und c) CRR und unter Verwendung der Tabelle EU CCA in Anhang VII der Durchführungsverordnung (EU) 2021/637 befinden sich in Annex 6 des Offenlegungsberichts per 31. Dezember 2023 sowie auf den Internetseiten der Commerz- bank im Bereich Informationen für Fremdkapitalgeber/ Kapitalin- strumente. Die Commerzbank Gruppe ist nicht zur Offenlegung ge- mäß Artikel 437a CRR (berücksichtigungsfähige Verbindlichkeiten) verpflichtet.

Die Commerzbank hat von der Aufsicht die Genehmigung zur Anwendung der Übergangsregelung zu IFRS 9 gemäß Artikel 473a CRR erhalten. Diese Übergangsregelung kommt per 30. Juni 2024 jedoch nicht zur Anwendung.

Einführung

Eigenmittel

Leverage Ratio

Spezifisches Risikomanagement

Anhang

5

EU KM1 Teil1: Schlüsselparameter

 

 

 

a

b

c

d

e

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Zeile

Mio. € | %

30.6.2024

31.3.2024

31.12.2023

30.9.2023

30.6.2023

 

 

Verfügbare Eigenmittel (Beträge)

 

 

 

 

 

 

 

1

Hartes Kernkapital (CET1)

25 520

25 769

25 720

25 369

25 116

 

 

2

Kernkapital (T1)

28 735

28 981

28 926

28 585

28 336

 

 

3

Gesamtkapital

34 171

33 782

33 859

33 369

33 093

 

 

Risikogewichtete Positionsbeträge

 

 

 

 

 

 

 

4

Gesamtrisikobetrag

172 887

173 081

175 114

173 626

173 977

 

 

Kapitalquoten (in % des risikogewichteten Positionsbetrags)

 

 

 

 

 

 

 

5

Harte Kernkapitalquote (CET1-Quote) (%)

14,76

14,89

14,69

14,61

14,44

 

 

6

Kernkapitalquote (%)

16,62

16,74

16,52

16,46

16,29

 

 

7

Gesamtkapitalquote (%)

19,77

19,52

19,34

19,22

19,02

 

 

Zusätzliche Eigenmittelanforderungen für andere Risiken als das Risiko einer übermäßigen Verschuldung (in % des

 

 

 

risikogewichteten Positionsbetrags)

 

 

 

 

 

 

 

 

Zusätzliche Eigenmittelanforderungen für andere Risiken als

 

 

 

 

 

 

 

EU 7a

das Risiko einer übermäßigen Verschuldung (%)

2,25

2,25

2,00

2,00

2,00

 

 

EU 7b

Davon: in Form von CET1 vorzuhalten (Prozentpunkte)

1,27

1,27

1,13

1,13

1,13

 

 

EU 7c

Davon: in Form von T1 vorzuhalten (Prozentpunkte)

1,69

1,69

1,50

1,50

1,50

 

 

EU 7d

SREP-Gesamtkapitalanforderung (%)

10,25

10,25

10,00

10,00

10,00

 

 

Kombinierte Kapitalpuffer- und Gesamtkapitalanforderung (in % des risikogewichteten Positionsbetrags)

 

 

 

 

8

Kapitalerhaltungspuffer (%)

2,50

2,50

2,50

2,50

2,50

 

 

 

Kapitalerhaltungspuffer aufgrund von Makroaufsichtsrisiken

 

 

 

 

 

 

 

EU 8a

oder Systemrisiken auf Ebene eines Mitgliedstaats (%)

-

-

-

-

-

 

 

9

Institutsspezifischer antizyklischer Kapitalpuffer (%)

0,67

0,66

0,64

0,63

0,58

 

 

EU 9a

Systemrisikopuffer (%)

0,10

0,10

0,10

0,10

0,10

 

 

10

Puffer für global systemrelevante Institute (%)

-

-

-

-

-

 

 

EU 10a

Puffer für sonstige systemrelevante Institute (%)

1,25

1,25

1,25

1,25

1,25

 

 

11

Kombinierte Kapitalpufferanforderung (%)

4,52

4,51

4,49

4,48

4,43

 

 

EU 11a

Gesamtkapitalanforderungen (%)

14,77

14,76

14,49

14,48

14,43

 

 

 

Nach Erfüllung der SREP-Gesamtkapitalanforderung

 

 

 

 

 

 

 

12

verfügbares CET1 (%)

8,93

9,06

9,02

8,96

8,79

 

 

Verschuldungsquote

 

 

 

 

 

 

 

13

Gesamtrisikopositionsmessgröße

641 499

630 827

592 257

585 843

580 420

 

 

14

Verschuldungsquote (%)

4,48

4,59

4,88

4,88

4,88

 

 

Zusätzliche Eigenmittelanforderungen für das Risiko einer übermäßigen Verschuldung (in % der

 

 

 

 

 

Gesamtrisikopositionsmessgröße)

 

 

 

 

 

 

 

 

Zusätzliche Eigenmittelanforderungen für das Risiko einer

 

 

 

 

 

 

 

EU 14a

übermäßigen Verschuldung (%)

0,10

0,10

-

-

-

 

 

EU 14b

Davon: in Form von CET1 vorzuhalten (Prozentpunkte)

-

-

-

-

-

 

 

EU 14c

SREP-Gesamtverschuldungsquote (%)

3,10

3,10

3,00

3,00

3,00

 

 

Anforderung für den Puffer bei der Verschuldungsquote und die Gesamtverschuldungsquote (in % der

 

 

 

 

Gesamtrisikopositionsmessgröße)

 

 

 

 

 

 

 

EU 14d

Puffer bei der Verschuldungsquote (%)

-

-

-

-

-

 

 

EU 14e

Gesamtverschuldungsquote (%)

3,10

3,10

3,00

3,00

3,00

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

6 Commerzbank-Offenlegungsbericht zum 30. Juni 2024

EU KM1 Teil2: Schlüsselparameter

 

 

a

b

c

d

e

 

 

 

 

 

 

 

Zeile

Mio. € | %

30.6.2024

31.3.2024

31.12.2023

30.9.2023

30.6.2023

Liquiditätsdeckungsquote

 

 

 

 

 

 

Liquide Aktiva hoher Qualität (HQLA) insgesamt (gewichteter

 

 

 

 

 

15

Wert - Durchschnitt)

135 237

128 577

122 676

120 163

120 430

EU 16a

Mittelabflüsse - Gewichteter Gesamtwert

117 762

114 594

110 761

107 932

107 052

EU 16b

Mittelzuflüsse - Gewichteter Gesamtwert

22 537

21 756

20 731

20 330

20 305

16

Nettomittelabflüsse insgesamt (angepasster Wert)

95 225

92 838

90 030

87 602

86 748

17

Liquiditätsdeckungsquote (%)

141,9

138,3

136,2

137,3

138,8

Strukturelle Liquiditätsquote

 

 

 

 

 

18

Verfügbare stabile Refinanzierung, gesamt

352 668

350 311

340 083

327 819

323 369

19

Erforderliche stabile Refinanzierung, gesamt

270 657

266 422

261 246

258 070

257 865

20

Strukturelle Liquiditätsquote (NSFR) (%)

130,3

131,5

130,2

127,0

125,4

 

 

 

 

 

 

 

Mindestanforderung an Eigenmittel und berücksichtigungsfä- hige Verbindlichkeiten (MREL)

Für Kreditinstitute mit Sitz in der Eurozone sowie Emittenten, die im Rahmen des Einheitlichen Aufsichtsmechanismus (SSM) beauf- sichtigt werden, sieht die Verordnung (EU) Nr. 806/2014 eine kohä- rente Anwendung der Abwicklungsregeln im gesamten Euro-Wäh- rungsgebiet unter der Verantwortung des Einheitlichen Abwicklungsausschusses (SRB) vor. Dabei müssen die betroffenen Banken auch eine Mindestanforderung an Eigenmittel und berück- sichtigungsfähige Verbindlichkeiten (MREL) erfüllen, die von der zuständigen Abwicklungsbehörde für jedes Institut und die Gruppe, der es angehört, festgelegt werden.

Im Mai 2024 erhielt die Commerzbank AG ihren aktuellen Bescheid über die Festlegung der MREL für die "Commerzbank-Abwick- lungsgruppe", bestehend aus der

  1. Commerzbank AG als Abwicklungseinheit und
  2. allen anderen Tochterunternehmen der Abwicklungs-

einheit mit Ausnahme der mBank S.A. und deren Toch- terunternehmen.

Das SRB hat sich somit bezüglich des Commerzbank-Konzerns für eine Abwicklungsstrategie mit zwei separaten Abwicklungsgrup- pen entschieden (Multiple Point of Entry oder MPE). Die Commerz- bank muss die MREL ausschließlich für die Commerzbank-Abwick- lungsgruppe erfüllen.

Nachfolgend wird in Tabelle EU KM2 der Bestand an Eigenmit- teln und berücksichtigungsfähigen Verbindlichkeiten sowie die Er- füllung der MREL dargestellt:

Einführung

Eigenmittel

Leverage Ratio

Spezifisches Risikomanagement

Anhang

7

EU KM2: Schlüsselparameter - MREL

 

 

a

 

 

 

 

 

Mindestanforderung an

 

 

Eigenmittel und

 

 

berücksichtigungs-

 

 

fähige Verbindlichkeiten

 

 

(MREL)

 

Mio. €

30.6.2024

Eigenmittel und berücksichtigungsfähige Verbindlichkeiten, Verhältniszahlen und Bestandteile

 

 

 

 

1

Eigenmittel und berücksichtigungsfähige Verbindlichkeiten

52 497

 

 

 

EU-1a

Davon Eigenmittel und nachrangige Verbindlichkeiten

45 674

 

 

 

2

Gesamtrisikobetrag der Abwicklungsgruppe (TREA)

157 819

 

 

 

3

Eigenmittel und berücksichtigungsfähige Verbindlichkeiten als prozentualer Anteil am TREA

33,26%

 

 

 

EU-3a

Davon Eigenmittel und nachrangige Verbindlichkeiten

28,94%

 

 

 

4

Gesamtrisikopositionsmessgröße (TEM) der Abwicklungsgruppe

587 741

 

 

 

5

Eigenmittel und berücksichtigungsfähige Verbindlichkeiten als prozentualer Anteil an der TEM

8,93%

 

 

 

EU-5a

Davon Eigenmittel oder nachrangige Verbindlichkeiten

7,77%

 

 

 

 

Gilt die Ausnahme von der Nachrangigkeit in Artikel 72b Absatz 4 der Verordnung (EU) Nr.

 

6a

575/2013? (5%-Ausnahme)

 

 

Aggregierter Betrag der zulässigen nicht nachrangigen berücksichtigungsfähigen

 

 

Verbindlichkeiten bei Anwendung des Ermessensspielraums für die Rangfolge gemäß Artikel 72b

 

6b

Absatz 3 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 (max. 3,5 % Befreiung)

 

 

Wenn eine Obergrenze für die Ausnahme von der Nachrangigkeit gemäß Artikel 72b Absatz 3 der

 

 

Verordnung (EU) Nr. 575/2013 gilt, handelt es sich um den Betrag der begebenen Mittel, die

 

 

gleichrangig mit den ausgenommenen Verbindlichkeiten sind und gemäß Zeile 1 angerechnet

 

 

werden, dividiert durch die begebenen Mittel, die gleichrangig mit den ausgenommenen

 

 

Verbindlichkeiten sind und die gemäß Zeile 1 angerechnet würden, wenn keine Obergrenze

 

6c

angewendet würde (in %).

 

 

 

 

Mindestanforderung an Eigenmittel und berücksichtigungsfähige Verbindlichkeiten (MREL)

EU-7

MREL als prozentualer Anteil am TREA

23,44%

 

 

 

 

 

EU-8

Davon mit Eigenmitteln oder nachrangigen Verbindlichkeiten zu erfüllen

18,07%

 

 

 

 

 

EU-9

MREL als prozentualer Anteil an der TEM

6,78%

 

 

 

 

 

EU-10

Davon mit Eigenmitteln oder nachrangigen Verbindlichkeiten zu erfüllen

6,78%

 

 

 

 

 

Gemäß Vorgabe des SRB erfüllt die Commerzbank-Abwicklungsein- heit ihre MREL mit Eigenmitteln auf Ebene der Abwicklungsgruppe sowie mit extern begebenen Verbindlichkeiten der Commerzbank AG. Die Eigenmittel werden dabei vom Commerzbank-Konzern auf die Commerzbank-Abwicklungsgruppe übergeleitet.

Die nachrangigen Verbindlichkeiten werden mit ihrem ausste- henden Betrag angesetzt und bestehen aus:

  • aufsichtsrechtlich nicht als Eigenmittel anrechenbaren Beträgen von Tier-2-Instrumenten mit einer Restlauf- zeit ab einem Jahr und
  • nicht bevorzugten vorrangigen Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit ab einem Jahr (Non-Preferred Senior).

Der Gesamtbetrag an berücksichtigungsfähigen Verbindlichkei- ten ergibt sich aus den nachrangigen Verbindlichkeiten sowie an- derer MREL-berücksichtigungsfähiger Instrumente mit einer Rest- laufzeit ab einem Jahr (bevorzugte vorrangige unbesicherte Instrumente).

Der Gesamtrisikobetrag (TREA) sowie die Gesamtrisikopositi- onsmessgröße (LRE) werden gemäß der MPE-Abwicklungsstrate- gie vom Commerzbank-Konzern auf die Commerzbank-Abwick- lungsgruppe übergeleitet.

Bezogen auf TREA erfüllt die Commerzbank per 30. Juni 2024 ihre MREL von 23,44 % mit 33,26 %. Die Nachrang-Anforderung von 18,07 % wird mit 28,94 % erfüllt.

Für die Ermittlung des "maximalen ausschüttbaren Betrag im Zusammenhang mit der Mindestanforderung für Eigenmittel und berücksichtigungsfähige Verbindlichkeiten" (M-MDA) muss die Commerzbank zusätzlich zu den TREA-basierten Anforderungen die derzeitige kombinierte Kapitalpufferanforderung (CBR) in Be- zug auf die Commerzbank-Abwicklungsgruppe erfüllen. Mit Stand vom 30. Juni 2024 beträgt dieser CBR 4,61 % vom TREA.

Bezogen auf die LRE erfüllt die Commerzbank per 30. Juni 2024 ihre MREL von 6,78 % mit 8,93 %.

8 Commerzbank-Offenlegungsbericht zum 30. Juni 2024

Eigenmittelstruktur

Die Auswertungen in den nachfolgenden Tabellen bilden die für die gesamte Commerzbank-Gruppe verfügbaren Eigenmittel umfas- send ab. Diese Eigenmittel bilden auch die Grundlage für die Er- mittlung der an die Bundesbank gemeldeten Adäquanz der Kapital- ausstattung.

Nähere Erläuterungen zur Zusammensetzung des Eigenkapitals der Commerzbank befinden sich im Offenlegungsbericht 2023 so- wie im Anhang des Geschäftsberichts 2023.

Die Tabelle EU CC1 enthält die Zusammensetzung des aufsichts- rechtlichen Eigenkapitals sowie die Eigenmittelquoten gemäß Arti- kel 437 a), d), e) und f) CRR und Anhang VII der Durchführungsver- ordnung (EU) 2021/637 per 30. Juni 2024:

Einführung

Eigenmittel

Leverage Ratio

Spezifisches Risikomanagement

Anhang

9

EU CC1: Zusammensetzung der aufsichtsrechtlichen Eigenmittel

 

Zeile

 

(a) Beträge

(b) Quelle nach

 

 

Mio. €

 

 

Referenznummern/-

 

 

 

 

 

buchstaben der

 

 

 

 

 

Bilanz im

 

 

 

 

 

aufsichtsrechtlichen

 

 

 

 

 

Konsolidierungskreis

 

 

Hartes Kernkapital: Instrumente und Rücklagen

 

 

 

 

1

Kapitalinstrumente und das mit ihnen verbundene Agio

11 327

j+k

 

 

1a

davon: Gezeichnetes Kapital

1 185

j

 

 

1b

davon: Kapitalrücklage

10 143

k

 

 

2

Einbehaltene Gewinne

16 809

l

 

 

3

Kumuliertes sonstiges Ergebnis (und sonstige Rücklagen)

- 265

n

 

 

EU-3a

Fonds für allgemeine Bankrisiken

-

 

 

 

 

Betrag der Posten im Sinne von Artikel 484 Absatz 3 CRR zuzüglich des damit

 

 

 

 

4

verbundenen Agios, dessen Anrechnung auf das CET1 ausläuft

-

 

 

 

5

Minderheitsbeteiligungen (zulässiger Betrag in konsolidiertem CET1)

598

q

 

 

 

Von unabhängiger Seite geprüfte Zwischengewinne, abzüglich aller vorhersehbaren

 

 

 

 

EU-5a

Abgaben oder Dividenden

0

m

 

 

6

Hartes Kernkapital (CET1) vor regulatorischen Anpassungen

28 469

 

 

 

Hartes Kernkapital (CET1): regulatorische Anpassungen

 

 

 

 

7

Zusätzliche Bewertungsanpassungen (negativer Betrag)

- 459

 

 

 

 

Immaterielle Vermögenswerte (verringert um entsprechende Steuerschulden)

 

 

 

 

8

(negativer Betrag)

- 766

a+d

 

 

 

Von der künftigen Rentabilität abhängige latente Steueransprüche mit Ausnahme jener,

 

 

 

 

 

die aus temporären Differenzen resultieren (verringert um entsprechende

 

 

 

 

 

Steuerschulden, wenn die Bedingungen nach Artikel 38 Absatz 3 CRR erfüllt sind)

 

 

 

 

10

(negativer Betrag)

- 181

c

 

 

 

Rücklagen aus Gewinnen oder Verlusten aus zeitwertbilanzierten Geschäften zur

 

 

 

 

11

Absicherung von Zahlungsströmen für nicht zeitwertbilanzierte Finanzinstrumente

38

o

 

 

12

Negative Beträge aus der Berechnung der erwarteten Verlustbeträge

- 352

 

 

 

13

Anstieg des Eigenkapitals, der sich aus verbrieften Aktiva ergibt (negativer Betrag)

-

 

 

 

 

Durch Veränderungen der eigenen Bonität bedingte Gewinne oder Verluste aus zum

 

 

 

 

14

beizulegenden Zeitwert bewerteten eigenen Verbindlichkeiten

170

 

 

 

15

Vermögenswerte aus Pensionsfonds mit Leistungszusage (negativer Betrag)

- 572

f+e

 

 

 

Direkte, indirekte und synthetische Positionen eines Instituts in eigenen Instrumenten

 

 

 

 

16

des harten Kernkapitals (negativer Betrag)

0

 

 

 

 

Direkte, indirekte und synthetische Positionen des Instituts in Instrumenten des harten

 

 

 

 

 

Kernkapitals von Unternehmen der Finanzbranche, die eine Überkreuzbeteiligung mit

 

 

 

 

 

dem Institut eingegangen sind, die dem Ziel dient, dessen Eigenmittel künstlich zu

 

 

 

 

17

erhöhen (negativer Betrag)

-

 

 

 

 

Direkte, indirekte und synthetische Positionen des Instituts in Instrumenten des harten

 

 

 

 

 

Kernkapitals von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Institut keine

 

 

 

 

 

wesentliche Beteiligung hält (mehr als 10 % und abzüglich anrechenbarer

 

 

 

 

18

Verkaufspositionen) (negativer Betrag)

-

 

 

 

 

Direkte, indirekte und synthetische Positionen des Instituts in Instrumenten des harten

 

 

 

 

 

Kernkapitals von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Institut eine

 

 

 

 

 

wesentliche Beteiligung hält (mehr als 10 % und abzüglich anrechenbarer

 

 

 

 

19

Verkaufspositionen) (negativer Betrag)

-

 

 

 

 

Risikopositionsbetrag aus folgenden Posten, denen ein Risikogewicht von 1 250 %

 

 

 

 

 

zuzuordnen ist, wenn das Institut als Alternative jenen Risikopositionsbetrag vom

 

 

 

 

EU-20a

Betrag der Posten des harten Kernkapitals abzieht

- 93

 

 

 

 

davon: aus qualifizierten Beteiligungen außerhalb des Finanzsektors (negativer

 

 

 

 

EU-20b

Betrag)

-

 

 

 

EU-20c

davon: aus Verbriefungspositionen (negativer Betrag)

- 93

 

 

 

EU-20d

davon: aus Vorleistungen (negativer Betrag)

-

 

 

 

 

 

 

 

 

10 Commerzbank-Offenlegungsbericht zum 30. Juni 2024

Zeile

 

(a) Beträge

(b) Quelle nach

Mio. €

 

 

Referenznummern/-

 

 

 

buchstaben der Bilanz

 

 

 

im aufsichtsrechtlichen

 

 

 

Konsolidierungskreis

 

Latente Steueransprüche, die aus temporären Differenzen resultieren (über dem

 

 

 

 

 

Schwellenwert von 10 %, verringert um entsprechende Steuerschulden, wenn die

 

 

 

 

21

Bedingungen von Artikel 38 Absatz 3 CRR erfüllt sind) (negativer Betrag)

-

b

22

Betrag, der über dem Schwellenwert von 17,65 % liegt (negativer Betrag)

-

 

 

 

 

davon: direkte, indirekte und synthetische Positionen des Instituts in Instrumenten

 

 

 

 

 

des harten Kernkapitals von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das

 

 

 

 

23

Institut eine wesentliche Beteiligung hält

-

 

 

 

25

davon: latente Steueransprüche, die aus temporären Differenzen resultieren

-

 

 

 

EU-25a

Verluste des laufenden Geschäftsjahres (negativer Betrag)

-

m

 

 

Vorhersehbare steuerliche Belastung auf Posten des harten Kernkapitals, es sei denn,

 

 

 

 

 

das Institut passt den Betrag der Posten des harten Kernkapitals in angemessener Form

 

 

 

 

 

an, wenn eine solche steuerliche Belastung die Summe, bis zu der diese Posten zur

 

 

 

 

EU-25b

Deckung von Risiken oder Verlusten dienen können, verringert (negativer Betrag)

-

 

 

 

 

Betrag der von den Posten des zusätzlichen Kernkapitals in Abzug zu bringenden

 

 

 

 

 

Posten, der die Posten des zusätzlichen Kernkapitals des Instituts überschreitet

 

 

 

 

27

(negativer Betrag)

-

 

 

 

27a

Sonstige regulatorische Anpassungen

- 733

 

 

 

28

Regulatorische Anpassungen des harten Kernkapitals (CET1) insgesamt

- 2 949

 

 

 

29

Hartes Kernkapital (CET1)

25 520

 

 

 

Zusätzliches Kernkapital (AT1): Instrumente

 

 

 

 

30

Kapitalinstrumente und das mit ihnen verbundene Agio

3 114

p

 

 

davon: gemäß anwendbaren Rechnungslegungsstandards als Eigenkapital

 

 

 

 

31

eingestuft

3 114

p

32

davon: gemäß anwendbaren Rechnungslegungsstandards als Passiva eingestuft

-

 

 

 

 

Betrag der Posten im Sinne von Artikel 484 Absatz 4 CRR zuzüglich des damit

 

 

 

 

33

verbundenen Agios, dessen Anrechnung auf das zusätzliche Kernkapital ausläuft

-

 

 

 

 

Betrag der Posten im Sinne von Artikel 494a Absatz 1 CRR, dessen Anrechnung auf das

 

 

 

 

EU-33a

zusätzliche Kernkapital ausläuft

-

 

 

 

 

Betrag der Posten im Sinne von Artikel 494b Absatz 1 CRR, dessen Anrechnung auf das

 

 

 

 

EU-33b

zusätzliche Kernkapital ausläuft

-

 

 

 

 

Zum konsolidierten zusätzlichen Kernkapital zählende Instrumente des qualifizierten

 

 

 

 

 

Kernkapitals (einschließlich nicht in Zeile 5 enthaltener Minderheitsbeteiligungen), die

 

 

 

 

34

von Tochterunternehmen begeben worden sind und von Drittparteien gehalten werden

101

 

 

 

 

davon: von Tochterunternehmen begebene Instrumente, deren Anrechnung

 

 

 

 

35

ausläuft

-

 

 

 

36

Zusätzliches Kernkapital (AT1) vor regulatorischen Anpassungen

3 215

 

 

 

Zusätzliches Kernkapital (AT1): regulatorische Anpassungen

 

 

 

 

 

Direkte, indirekte und synthetische Positionen eines Instituts in eigenen Instrumenten

 

 

 

 

37

des zusätzlichen Kernkapitals (negativer Betrag)

-

 

 

 

 

Direkte, indirekte und synthetische Positionen des Instituts in Instrumenten des

 

 

 

 

 

zusätzlichen Kernkapitals von Unternehmen der Finanzbranche, die eine

 

 

 

 

 

Überkreuzbeteiligung mit dem Institut eingegangen sind, die dem Ziel dient, dessen

 

 

 

 

38

Eigenmittel künstlich zu erhöhen (negativer Betrag)

-

 

 

 

 

Direkte, indirekte und synthetische Positionen des Instituts in Instrumenten des

 

 

 

 

 

zusätzlichen Kernkapitals von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Institut

 

 

 

 

 

keine wesentliche Beteiligung hält (mehr als 10 % und abzüglich anrechenbarer

 

 

 

 

39

Verkaufspositionen) (negativer Betrag)

-

 

 

 

 

Direkte, indirekte und synthetische Positionen des Instituts in Instrumenten des

 

 

 

 

 

zusätzlichen Kernkapitals von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Institut

 

 

 

 

 

eine wesentliche Beteiligung hält (abzüglich anrechenbarer Verkaufspositionen)

 

 

 

 

40

(negativer Betrag)

-

 

 

 

 

Betrag der von den Posten des Ergänzungskapitals in Abzug zu bringenden Posten, der

 

 

 

 

42

die Posten des Ergänzungskapitals des Instituts überschreitet (negativer Betrag)

-

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Haftungsausschluss

Commerzbank AG veröffentlichte diesen Inhalt am 04 September 2024 und ist allein verantwortlich für die darin enthaltenen Informationen. Unverändert und nicht überarbeitet weiter verbreitet Public am 04 September 2024 15:52:24 UTC.

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